Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Transpo-rent GmbH ~ Am Zedernholz 4 ~ D-60437 Frankfurt a. M.
Tel.: +49 172-9375130 ~ E-Mail.: info@transpo-rent.de
Die Transpo-rent GmbH nachfolgend Vermieterin genannt – Vertragspartner, nachfolgend Mieter genannt.
§ 1) Die genannten Mietpreise verstehen für eine maximale Mietdauer von 24 Stunden, solange keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden.
§ 1.1) Bei jeder neu erscheinenden Preisliste, verlieren alle Vorhergehenden ihre Gültigkeit. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
§ 2) Gemietete Gegenstände sind bei uns abzuholen, solange keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Der Abholer muss sich bei der Entgegennahme durch einen Personalausweis ausweisen können. Sollte der Abholer nicht der Mieter oder das gesetzliche Organ des Mieters sein, muss er uns eine Vollmacht übergeben. Die Gefahr über die gemieteten Gegenstände geht bei Übergabe auf den Vertragspartner über.
§ 3) Alle Geräte befinden sich in einem technisch einwandfreien Zustand und werden von uns auch so zurückerwartet. Die Geräte werden nach Rückgabe innerhalb von max. drei Tagen auf einwandfreie Funktion überprüft. Innerhalb dieser Zeit behalten wir uns ein Einspruchsrecht vor. Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen, dies bestätigt er mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag.
§ 4) Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Termin. Sollte der Kunde die ausgemachte Mietzeit überschreiten, bzw. sich nicht melden, verlängert sich der Mietvertrag automatisch um 24 Stunden. Sollte der Vermieterin aufgrund dieser Überschreitung Ausfälle entstehen, können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
§ 5) Die gemieteten Geräte sind über eine Elektronik-Versicherung versichert. Bei nachweislicher Beteiligung des Mieters an der Versicherungsprämie (5% vom Netto-Mietwert) verzichtet der Versicherer im Schadensfall dem Mieter gegenüber auf die ihm zustehenden Regressansprüche, jedoch wird eine Selbstbeteiligung in der Höhe von netto EUR 100,- pro Schadensfall fällig. Bei Diebstahl erhöht sich die Selbstbeteiligung auf 25% der Schadenssumme.Für über den Leistungs-Umfang des Versicherers hinausgehende Schäden gem. den dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (ABE) bleibt die Haftung des Mieters in vollem Umfang bestehen. Eventuell bestehende Versicherungen des Mieters gehen im Schadenfall voran. Eine mutwillige Zerstörung oder durch Krieg, Terror, etc. schließt die Versicherung aus. Die entstandenen Schäden sind vom Mieter zu tragen.
§ 6) Der Mieter darf den Mietgegenstand nur ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Er darf über ihn in keiner Weise verfügen, ihn insbesondere nicht verpfänden oder belasten, ihn auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muss ihn vorjeglichen Zugriffen Dritter schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten (wie z.B. durch Pfändung).
§ 7) Die Vermieterin haftet nicht für Umsatzverluste, entstandene Schäden oder sonstige Einbußen, die auf mangelnde Funktion, oder Ausfall eines Gegenstandes zurückzuführen sind, Sollten sich bei der Benutzung der Mietsache objektiv feststellbare Mängel zeigen, versuchen wir, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen, können dies allerdings nicht garantieren.
§ 8) Der Mieter schafft die Voraussetzungen zum Betrieb der gemieteten Geräte. Der Mieter haftet für die Sicherheit der Stromanschlüsse bis zum Übergabepunkt. Dies gilt auch für die Lastpunkte bei hängenden Aufbauten und die Stabilität der verwendeten Bühnenaufbauten. Der Mietpreis wird in Ausnahmefällen auch fällig, sollten diese Voraussetzungen nicht bestehen.
§ 9) Die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung liegt beim Mieter. Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Mieter für die Beaufsichtigung der gemieteten Gegenstände zu sorgen.
§ 10) Der Mieter haftet für die Sicherheit während der Veranstaltung. Dies gilt insbesondere für durch Gewalteinwirkung seitens der Besucher entstandene Schäden. Sollte die Gefahrenlage für die Mitarbeiter der Vermieterin ein nicht einschätzbares hohes Risiko darstellen, so behält sich die Vermieterin vor, die Dienstleistung abzubrechen. Die vertraglich festgelegten Kosten für die Dienstleistung und gemietetes Equipment wird in vollem Umfang fällig.
§ 11) Alle anfallenden Steuern und Abgaben, GEMA Gebühren i.a. trägt der Vertragspartner. Er versichert, dass der Veranstaltungsdurchführung keine sonst wie gearteten bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezüglichen Genehmigungen hat der Veranstalter zum Schutze der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen.
§ 12) Stornierung / Kündigung:
Der Mieter hat das Recht, Schriftlich zu kündigen (Stornierung), bis 30 Tage vor dem Termin kostenfrei, bis 22 Tage vor dem Termin 50% Stornierungsgebühren, bis 15 Tag vor dem Termin 75% Stornierungsgebühren, ab 14 Tage vor dem Termin 100% Stornierungsgebühren. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (per Brief, od. E-Mail)
§ 12.1) Der Vertrag kann von der Vermieterin ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtert haben, wenn der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch die Vermieterin unmöglich macht.
§ 13) Der Vermieterin wird hiermit das Recht erteilt, Fotos oder/und Videos vom Veranstaltungsort zu machen und diese auch zu Werbezwecken verwenden zu können. Das Urheberrecht an einzelnen Personen bleibt bestehen und wird gegebenenfalls unkenntlich gemacht, außer es besteht eine schriftliche Genehmigung der einzelnen Personen, die jederzeit widerrufen werden, kann.
Schlussbestimmungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser unserer Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einvernehmliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen, in Grenzen des AGB Gesetzes, soweit diese Geltung haben sollte, soweit wie möglich entspricht.
Gerichtsstand: Frankfurt am Main, Stand: 1.Januar 2019