Schallpegelmessung nach DIN 15905-5
Beschallungsanlagen können Schallpegel erzeugen die für unsere Ohren gefährlich werden können.
Um Sie als Veranstalter vor möglichen Schadenersatzansprüchen zu schützen bieten wir diese Messungen zusätzlich an.
Denn eins ist klar definiert - zu laute Musik ist Körperverletzung!
Nach aktueller Rechtslage liegt es am Veranstalter oder dessen Dienstleister zu beweisen, dass es bei der Veranstaltung nicht zu laut war.
Wir messen rechtssicher mit dem NTI Audio XL2.